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Sonntag, 05. September 2010
|11:47 

Sirenen Alarmierung

Alarmierungszeichen

Im Kanton OW kann jede Sirene einzeln ausgelöst werden.

In den Kantonen Ob- und Nidwalden soll die Bevölkerung nicht unnötig durch den Sirenenalarm beunruhigt werden. Die Behörden haben die Lehren aus dem Hochwasser von 2005 gezogen und die Alarmierung verbessert. Neu seit März 2008

Allgemeiner Alarm

Mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine Alarm ausgelöst. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird nach zwei Minuten Unterbrechung wiederholt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden. Der Allgemeine Alarm soll also die Bevölkerung dazu bewegen, umgehend das Radio einzuschalten.

 (Quelle: NAZ)



Wasseralarm

Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden. Er wird in jedem Fall erst ausgelöst, nachdem zuvor bereits der Allgemeine Alarm ertönt ist

 (Quelle: NAZ)



Testtag: erster Mittwoch im Februar

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des "Allgemeinen Alarms", sondern auch jener des "Wasseralarms" getestet. Mittels Radio- und TV-Spots (siehe weiter unten) sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Zwei Alarmzeichen

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Das Zeichen wird nach zwei Minuten Unterbruch einmal wiederholt. Wenn nötig darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 8500 Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.

Information im Telefonbuch und auf Teletext

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm" und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jeder Telefonbuch-Nummer im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" sowie - für den Wasseralarm - auf den örtlichen Merkblättern. Neu können die Angaben auch auf Teletext, Seite 662, nachgelesen werden.

Verhaltensanweisungen jederzeit übers Radio

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) verbreitet Verhaltensanweisungen über das Radio. Mit dem Notdispositiv ICARO (Information Catastrophe Alarme Radio Organisation) stellt die SRG sicher, dass behördliche Meldungen in allen besonderen und ausserordentlichen Lagen rund um die Uhr sofort ausgestrahlt werden. Die laufenden Radioprogramme werden in solchen Fällen unterbrochen. An ICARO angeschlossen sind alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien.

Radioempfang in den Schutzräumen

Um den Radioempfang in den Schutzräumen sicherstellen zu können, verfügt die Schweiz über eine Anzahl geschützter (VRK-UKW-)Sendeanlagen mit verstärkter Sendeleistung. Damit ist sichergestellt, dass die Bevölkerung im Falle eines Schutzraumbezugs die Verhaltensanweisungen in den Schutzräumen empfangen kann.

 Hier können sie ein Informationsblatt zum Thema Downloaden

 

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Publiziert am: Dienstag, 09. Januar 2007 (2792 mal gelesen)
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